Straßenausbaubeiträge in Itzstedt

Angestoßen hat die FDP in Itzstedt das Thema mit ihrem Antrag vom 4. Juni 2017 zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.

Die SPD in Itzstedt hat das Thema mit ihrem Antrag vom 13. Juli 2017 um „wiederkehrende Beiträge “ nach § 8 a KAG erweitert.

Am 16. Januar 2018 hatten nun die Bürger und Bürgerinnen in einer Einwohnerversammlung die Gelegenheit, sich mit der rechtlichen Seite des Themas vertraut zu machen.

Der Referent, Prof. Dr. Arndt, hat die komplizierte Rechtslage für Jeden nachvollziehbar sehr einleuchtend vermittelt.

Im Vortrag wurde deutlich, dass

  •  die Rechtslage bei der Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen durch die Rechtsprechung des OVG Schleswig weitgehend geklärt ist.

  • die Rechtslage bei der Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen noch unklar ist, weil nur wenige Gemeinden in Schleswig-Holstein dazu eine Satzung erstellt haben und Klagen -soweit bekannt- noch nicht beim OVG anhängig sind.

  • eine umfangreiche Vorarbeit zu leisten ist, und dabei viele Tücken zu Tage treten, um eine rechtssichere Lösung für wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu finden. Der erforderliche Verwaltungsaufwand ist dabei nicht zu unterschätzen.

Jetzt sind die Fraktionen der Gemeindevertretung Itzstedt gefordert, eine Lösung zu finden. Mit dem anstehenden Straßenausbau des Wennern liegt das Thema konkret auf dem Tisch.

Die Lösung ist nicht einfach, weil die emotionalen-, die rechtlichen- und die verwaltungstechnischen Fragen sachlich gelöst werden müssen, um mögliche Klagen der Bürger und Bürgerinnen zukünftig zu vermeiden.

Uwe Mette

FDP-Ortsvorsitzender Itzstedt