Was ist unsere Kritik an der Grundrente von Hubertus Heil?
Heils Modell ist zum einen unfair, weil es mit dem bewährten Grundsatz der Rentenversicherung bricht, dass Einzahlung und Auszahlung zusammenhängen. Wer zum Bei- spiel stolze 34 Jahre eingezahlt hat, soll zukünftig erheblich weniger aus der Rente bekommen als jemand, der nur geringfügig länger, dafür aber vielleicht in Summe weniger eingezahlt hat. Das ist respektlos gegenüber der Lebensleistung dieser Menschen. Und es ist zum anderen alles andere als zielgenau, weil entgegen der Ankündigungen im Koalitions- vertrag völlig ignoriert werden soll, ob zum Beispiel durch andere Einkünfte oder Erbschaften und Vermögen überhaupt Altersarmut droht oder vorliegt – so dass auch sehr gut versorgte Menschen Heils Grundrente zusätzlich bekommen würden. Genau das macht den milliardenschweren Vorschlag auch so teuer. Es passt ins Bild, dass offenbar auch dieFinanzierungsfrage gänzlich ungeklärt ist. Ein durchdachtes und verlässliches Modell sieht anders aus.
Was ist unser Gegenvorschlag? Die Basis-Rente!
Nach unserer Überzeugung muss gelten: Wer gearbeitet und vorgesorgt hat, muss im Alter immer mehr haben als die Grundsicherung – und somit mehr als derjenige, der das nicht getan hat. Wir brauchen endlich eine faire und zielgerichtete Hilfe gegen Altersarmut. Deshalb machen unserer Sozialpolitiker mit der Basis-Rente einen Vorschlag, der zielgenau gegen Altersarmut wirkt und gut finanzierbar ist. Gleichzeitig werden keine ordnungspolitischen Probleme wie etwa die Abkehr vom Äquivalenzprinzip in der Rentenversicherung oder der Zweckentfremdung von Beitragsgeldern fürversicherungsfremde Leistungen aufgeworfen. Im Ergebnis sorgen wir durch unsere Basis-Rente dafür, dass nach einem fleißigen Arbeitsleben alle immer mehr haben als die Grundsicherung. Das erreichen wir durch einen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter für Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Wir schlagen einen Freibeitrag in Höhe von 20 Prozent der Rentenansprüche vor. Zudem sollen Beantragung und Auszahlung der Basis-Rente unter dem Dach der Rentenversicherung zusammengeführt werden, damit der Gang zum Sozialamt zukünftig entfällt.
Was bedeutet das konkret?
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden heute vollständig auf die Grund-sicherung im Alter angerechnet. Dabei beläuft sich das Niveau der Grundsicherung im Al- ter aktuell je nach Region auf rund 850 Euro. Wenn also jemand nur eine kleine Rente von zum Beispiel 450 Euro erhält, hat er noch einen Anspruch auf zusätzliche 400 Euro aus der Grundsicherung. Unser Modell soll ermöglichen, dass 20 Prozent der Rentenzahlung nicht mit der Grundsicherung verrechnet werden und sich somit das verfügbare Einkommen erhöht. Das wären im obigen Fall rund 90 Euro zusätzlich im Portemonnaie – plus den Freibetrag für Einkünfte aus ggf. daneben bestehender betrieblicher oder privater Vorsorge. Nach 45 Jahren Beschäftigungszeit bei einem Verdienst von der Hälfte des Durchschnittslohns erhält man durch die Basis-Rente einen Aufschlag von rund 150 Euro. Somit ergibt sich nach einem langen Arbeitsleben bei selbst geringem Verdienst eine Basis-Rente von insgesamt rund 1.000 Euro. Voraussetzung für die Auszahlung der Basis-Rente ist eine Bedürftig- keitsprüfung. Damit ist die Basis-Rente eine faire Basis-Absicherung und somit ein Bau- stein eines modernen Rentensystems. Überschlagsweise kostet die Basis-Rente circa 400 Millionen Euro – also weitaus weniger als die 5 Milliarden Euro jährlich, die uns das Modell von Minister Heil kosten würde. Somit ist die Basis-Rente fair, zielgerichtet und finanzierbar!
Drei konkrete Fallbeispiele zu Heils Grundrente und unserer Basis-Rente:
1. Wer 35 Jahre einen geringeren Verdienst und nur eine halbe Stelle hatte, erhält nach den Plänen von Heil exakt so viel an Rente wie jemand, der in diesen 35 Jahren zum selben Verdienst komplett Vollzeit – also erheblich mehr – gearbeitet hat. Das ist unfair!
2. Wer 35 Jahre Vollzeit auf Mindestlohnniveau arbeitet, hat aktuell einen Rentenan- spruch von rund 500 Euro monatlich. Sofern Bedürftigkeit vorliegt, wird das Einkommen um 350 Euro Grundsicherung auf rund 850 Euro ergänzt. Mit unserer Basis-Rente hat der Rentner 100 Euro mehr und somit dann 950 Euro zur Verfügung. Mit Heils Grundrente wären es nur rund 900 Euro.
3. Wer zwar eine kleine Rente bezieht, aber einen gut versorgten Partner oder zum Bei- spiel umfangreich geerbt hat, bekommt bei uns keine Basis-Rente, weil wir eine Bedürftig- keitsprüfung vorsehen. Bei Heils Grundrente gibt es trotz gutem Einkommen oder Vermögen einen kräftigen Rentenzuschlag von mehreren hundert Euro. Auch das ist unfair!
Johannes Vogel MdB • Mitglied des Bundesvorstandes der FDP • Sprecher für Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik der FDP-Fraktion