Eckpunkte der KiTa-Reform 2020

Die Landesregierung hat die KiTa-Gesetzgebung in Angriff genommen. Innerhalb von knapp zwei Jahren soll die Neustrukturierung des KiTa-Systems in ein neues KiTa-Gesetz münden, welches zum 01.08.2020 wirksam werden soll.

Für die Eltern sind zwei Themen von besonderer Bedeutung:

1. Entlastung der Eltern

a) Die Elternbeiträge werden landesweit einheitlich gedeckelt. Ab dem 01.08.2020 dürfen die von den Eltern zu entrichtenden Monatsbeiträge für Kinder unter 3 Jahren 7,21€ und für Kinder über 3 Jahren 5,82 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde  nicht übersteigen.

    Deckel für ein U3-Kind
ca. 180 € (bei 5-stündiger Betreuung)
ca. 288 € (bei 8-stündiger Betreuung)

    Deckel für ein Ü3-Kind
ca. 145 € (bei 5-stündiger Betreuung)
ca. 233 € (bei 8-stündiger Betreuung)

b) Zukünftig besteht ein Rechtsanspruch für Ü3-Kinder auf 5 Stunden Betreuung.

c) Die Mitwirkungsrechter der Eltern werden gestärkt und erweitert.
Die Beteiligung der Elternvertretung wird zur Voraussetzung für die öffentliche Förderung von KiTas. Die Bedürfnisse und Wünsche der Eltern bei der Bedarfsplanung spielen zukünftig eine stärkere Rolle.

d) Eltern können sich zukünftig über das Online-Portal der KiTa-Datenbank über die Betreuungsangebote informieren.

2. Qualitätsverbesserung

a) Zum 01.08.2020 gilt ein Betreuungsschlüssel von 2,0 Kräften auch für den Elementarbereich.

b) Auch für Hortgruppen greift ein Betreuungsschlüssel von 2,0 Kräften bei einer Gruppengröße von 20 Kindern. In Ausnahmefällen kann die Gruppengröße auf 22 Kinder im Elementarbereich und bei Horten steigen.

c) Künftig gelten räumliche Mindestqualitätsstandards u.a. für die pädagogisch nutzbare Fläche pro Kind.

d) Für Ganztagsangebote wird das Angebot eines Mittagessens verbindlich. Es werden Mindeststandards für die Verpflegung in KiTas normiert.

Diese Reform wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU/Grünen und FDP vereinbart. Damit ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer gebührenfreien KiTa eingeleitet worden.

Uwe Mette